Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 6. April 2021

von Karin Prantauer
06. April 2021

Liebe Eltern,

ab dem 6. April gelten diese Vorgaben (verkürzt zusammengefasst) an den Volksschulen.
Detaillierte Ausführungen könnt ihr im Erlass des Bundesministeriums nachlesen (Link).

  • Testpflicht für den Schulbesuch: Getestet wird jeweils am 1. Tag und es darf zwischen den Tests max. 1 Kalendertag sein (Daher in der Woche nach Ostern am DI, MI und FR, danach wieder am MO, MI und FR),
    Kinder, die eine COVID Erkrankung bereits durchlaufen haben, brauchen nicht zu testen (gilt 6 Monate).
  • Maskenpflicht: Für Kinder und LP außerhalb des Klassenzimmers, Kinder müssen keine FFP2 Masken tragen – LP haben FFP2 Maskenpflicht (Ausnahmen: LP, die regelmäßig Antigentests absolvieren oder aus einem gesundheitlichen Grund eine Befreiung haben)
  • Studenten sind weiterhin erlaubt (durchgehend FFP2 Maskenpflicht, Selbsttestpflicht)
  • Unterricht in BS: Nach Möglichkeit immer im Freien! Falls im Freien nicht möglich, im Turnsaal erlaubt, keine Kontaktsportarten, das Umziehen erfolgt mit 2m Abstand in der Klasse;
  • ME: Singen und Musizieren nur im Freien erlaubt!
  • UÜ können stattfinden
  • Leistungebeurteilung: Nur 1 Schularbeit/Semester,
    Wahl, Art und Weise der Leistungsbeurteilung allgemein liegt bei der LP – Eltern sind informiert, wie die Leistungsfeststellung durch die Lehrperson erfolgt. Bei Unklarheiten bitte bei der KlassenlehrerIn nachfragen.
  • Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe.: Mit einem Nicht genügend möglich, wenn im Vorjahr in diesem Fach eine positive Beurteilung erfolgte.
    Bei 2 Nicht genügend kann mit Konferenzbeschluss ein Aufsteigen ermöglicht werden.
  • Sommerschule: An unserer Schule waren keine Meldungen

Freundliche Grüße

Summerauer Karin
Direktorin